Der Vorstand möchte euch die relevantesten und für die Vereine wichtigsten Maßnahmen der neuen Corona-Verordnung vom 27. Mai kurz vorstellen, die ab dem 30. Mai Gültigkeit besitzen:
Sport ist in geschlossenen Räumen (Aula, Halle, Gymnastikraum etc.) grundsätzlich möglich, jedoch ist dieser ohne Körperkontakt durchzuführen.
Sport im Freien ist auch mit Körperkontakt erlaubt, jedoch auf maximal 10 Teilnehmer beschränkt bei wiederum maximal 100 Zuschauern (die bei uns ja nicht erlaubt sind!).
Jeder Verein hat für den Fall eines Sportbetriebes in geschlossenen Räumen einen Hygieneplan vorzulegen, an die sich alle Mitglieder zu halten haben. Die AWDO hat generell einen solchen Plan, jedoch kann dieser je nach Unterrichtsort (öffentliches Schulgebäude, Bürgerhaus, Gymnastikraum etc.) differieren, da die lokalen, städtischen Einrichtungen ebenfalls einen Hygieneplan ausgearbeitet haben, der für die Vereine Priorität hat. Informiert euch bei eurem Lehrer, wie dieser im Detail aussieht. Solltet ihr, ohne die exakten Maßnahmen zu kennen zum Unterricht erscheinen, dann gilt als erste Maßnahme das Einhalten des Abstandes von mindestens 1,50m. Alles Weitere wird euch dann persönlich mitgeteilt.
Die AWDO-Vereine erwägen momentan ein gemeinsames Outdoor-Training im Dortmunder Raum, natürlich unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen, besonders unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahl. Solltet ihr also ein grundsätzliches Interesse an so einer internen Veranstaltung haben, dann meldet euch bei eurem Lehrer. Alles Weitere daraufhin persönlich.
Findet Unterricht in geschlossenen Räumen statt, bleibt dieser hauptsächlich auf die Übung der verschiedenen Formen, der Grundangriffe, der AAC, der Waffen-Drills und alle anderen Solo-Übungen beschränkt. Es gibt also auch ohne Kontakt genügend Lern- und Übungsstoff.
Bei Fragen wendet euch bitte immer zuerst an eure Lehrer. Sie sind über alles informiert und wissen über alles Bescheid.
Viel Spaß beim Üben und Erkenntnisse gewinnen!
Der AWDO-Vorstand